Pflegehilfsmittel im Alltag
Ein Fortschreiten der MS kann in einigen Fällen dazu führen, dass der Alltag nicht wie gewohnt aus eigener Kraft bewältigt werden kann. Das steht verständlicherweise oft dem Wunsch des Betroffenen entgegen, selbstbestimmt und eigenständig zu leben.
Für viele ist die Vorstellung, auf Hilfe angewiesen zu sein, beängstigend und ein Zeichen der Schwäche. Dabei spielt der Gedanke, was andere von einem denken könnten, häufig eine große Rolle. So ist z. B. die Hemmschwelle, mit einem Rollator durch die Stadt zu laufen, für einige Betroffene sehr hoch, da dies die Erkrankung für das gesamte Umfeld sichtbar macht. Viele fühlen sich dadurch angreifbar und versuchen daher, so lange wie möglich ohne Hilfsmittel zurecht zu kommen.
Um Hilfe zu bitten oder Hilfsmittel zu benötigen, ist jedoch kein Zeichen der Schwäche – im Gegenteil. Es zeigt, dass Sie Ihre MS akzeptiert haben und das Beste daraus machen möchten. Denn Hilfsangebote zu nutzen, kann nicht nur das Leben erleichtern, sondern neue Lebensqualität schaffen.
Elementare Bestandteile einer selbstständigen Lebensführung sind beispielsweise die Körperpflege, das Ankleiden sowie das Zubereiten und Essen von Mahlzeiten. Mit einer MS-Erkrankung kann es jedoch möglicherweise dazu kommen, dass dafür notwendige Bewegungen nicht mehr in der gewohnten Weise ausgeführt werden können. Um die Selbstständigkeit trotz Beeinträchtigungen so gut wie möglich aufrecht zu erhalten, ist es umso wichtiger, dass das Lebensumfeld den besonderen Ansprüchen der Betroffenen Rechnung tragen kann. Eine Möglichkeit dies zu erreichen sind Pflegehilfsmittel.
Unter Pflegehilfsmitteln werden zum einen Gegenstände verstanden, die zur Erleichterung, der Körperpflege und Hygiene, der selbständigen Lebensführung und Mobilität oder der Linderung von Beschwerden dienen. Zum anderen können sie auch den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine Behinderung ausgleichen oder die Pflegebedürftigkeit vermeiden oder mindern.
Das Beantragen von Pflegehilfsmitteln verläuft formlos durch eine einfache Mitteilung, z. B. telefonisch, bei der Kranken- oder Pflegekasse. Dies können sowohl Sie selbst als auch Ihre Verwandten oder Freunde in Ihrem Auftrag erledigen. Wenn kein Pflegegrad vorliegen sollte, ist eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept notwendig.
Die meisten Menschen wünschen sich ein Zuhause, in dem sie sich bis ins hohe Alter wohl fühlen und in dem sie auch langfristig selbstständig leben können. Für MS-Patientinnen und -Patienten gibt es hierfür eine Vielzahl von Angeboten und Möglichkeiten, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern können. So können schon kleine Hilfsmittel, wie z. B. Ankleide- oder Haushaltshilfen, oder aber auch bauliche Veränderungen, wie z. B. die Schaffung einer barrierefreien Wohnung, dabei unterstützen, die Selbstständigkeit zu erhalten.
Einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat jeder Betroffene unabhängig von einem Pflegegrad. Lassen Sie sich vom Sanitätshaus Ihres Vertrauens individuell beraten, um die für Sie optimalen Produkte zu finden. Auch Baumaßnahmen zum Zweck der Barrierefreiheit werden bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist einkommensabhängig.
Für viele Betroffene ist es eine große Überwindung, Hilfsmittel anzuschaffen oder die Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Die meisten, die diese Hürde jedoch einmal genommen haben, können sich ein Leben ohne diese kaum mehr vorstellen, da sie den Alltag stark erleichtern.
Wenn die MS weiter fortschreitet, kann das Gehen oder Stehen schwerer fallen. Der Schweregrad der Behinderung bei Menschen mit MS wird anhand des EDSS (Expanded Disability Status Scale) auf einer Skala von 0 bis 9 ausgedrückt.
Anhand des EDSS-Wertes können Veränderungen im Verlauf der MS dokumentiert und Therapieentscheidungen abgeleitet werden. Für Betroffene kann der Wert jedoch auch ein Indikator dafür sein, wann es Zeit ist, entsprechende Hilfsangebote wahrzunehmen. Zur Aufrechterhaltung der Mobilität stehen verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung wie z. B. Stehhilfen, Gehstöcke, Rollatoren oder Rollstühle. Diese können mögliche Einschränkungen in der Mobilität kompensieren und eine Teilhabe am Leben erleichtern.
Die Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln ist an Art und Ausmaß der Beeinträchtigung, Körpergröße, -umfang und -gewicht und Verwendungszweck geknüpft. Lassen Sie sich, vor der Beantragung bei der Pflegekasse, von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, oder Ihrer krankengymnastischen bzw. ergotherapeutischen Praxis beraten. In einigen Fällen können Hilfsmittel wie Rollator oder Rollstuhl auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Mit fortschreitender MS kann die Erwerbstätigkeit der Betroffenen eingeschränkt werden. Möglicherweise kommt dann eine Rente wegen Erwerbsminderung in Frage. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Bei voller Erwerbsminderung sind bis zu drei Stunden Arbeit pro Tag möglich, bei teilweiser Erwerbsminderung zwischen drei und sechs Stunden.
Es kann auch sein, dass die Erwerbsminderungsrente nur für einen begrenzen Zeitraum für Sie in Frage kommt und Sie nach einer gewissen Zeit wieder voll in das Berufsleben zurückkehren können. Horchen Sie in sich hinein, welches Arbeitspensum Sie zu welchem Zeitpunkt bewältigen können.
Lassen Sie sich nicht hängen, wenn Sie (zeitweise) auf eine (Teil-)Rente angewiesen sind. Sehen Sie es als Chance, neue Wege zu gehen und neue Perspektiven zu entdecken, die Ihr Leben bereichern. Weitere Informationen zu der Höhe der Rente, notwendigen Voraussetzungen sowie der Antragsstellung finden Sie auch unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.
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