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Beruf und Freizeit

Ihr Recht im Arbeitsleben

Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung in Ihrem Beruf nicht mehr voll arbeiten können, gibt es Möglichkeiten, die Ihnen in dieser Situation helfen können. Um Sie wieder „fit“ zu machen, kann eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll sein. Solch eine Reha beantragen Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Nach längerer Erkrankung und z. B. auch nach einer längeren Elternzeit gibt es die Möglichkeit, mit sogen. Integrationsprojekten sich wieder langsam und stundenweise an das Arbeitsleben zu gewöhnen. 

 

Es kann außerdem vorkommen, dass Sie im Verlauf der Erkrankung als schwerbehindert eingestuft werden. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn es sich um eine dauerhafte Beeinträchtigung durch körperliche, geistige oder seelische Behinderung handelt und der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es ein spezielles Webportal für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen – dies finden Sie hier: www.einfach-teilhaben.de

 

Für die Erkrankung ist es nicht förderlich, sich zu früh aus dem Erwerbsleben und damit aus einem Umfeld, das Aufgaben und direkte Bestätigung geben kann, zurückzuziehen. Die sogen. „zweistufige Erwerbsminderungsrente“ kann eine sinnvolle Alternative sein. Sie wird wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Im Einzelfall hängt die Rentenhöhe davon ab, wie lange Sie noch täglich arbeiten können. Möglicherweise kommt die Erwerbsminderungsrente für Sie auch nur für einen begrenzten Zeitraum infrage und Sie können nach dieser Zeit wieder ganz ins Berufsleben einsteigen. Lassen Sie sich bei den Beratungsstellen oder Rententrägern (Landesversicherungsanstalten) ausführlich und individuell beraten.


Videoreihe "MS und Recht"

Referenten Michael Kiszka und Patrick Aue

Referenten:
Michael Kiszka, Praxis für Neurologie, Erfurt
Patrick Aue, Fachreferent für Arbeitsrecht, Erfurt

 

Die beiden Referenten schildern Fälle von MS-Betroffenen aus medizinischer und rechtlicher Sicht. Aufgrund unterschiedlicher MS-Symptome kommt es im Arbeitsalltag zu Einschränkungen. Die Referenten geben Tipps, was hier helfen kann, wie z. B. die Beantragung der Schwerbehinderung.

 

    In diesem Fall geht es um eine 28-jährige Krankenschwester, die auf einer chirurgischen Station arbeitet. Aufgrund ihrer MS leidet sie unter dem Chronic Fatigue Syndrom (chronische Müdigkeit). Zu ihrer Arbeit gehören sowohl Spät- als auch Nachschichten. Wie lässt sich der Schichtdienst mit der Fatigue vereinbaren?

     

    Video: MS und Recht - Fatigue

    ms-gateway.de

    In diesem Fall geht es um eine 45-jährige Buchhalterin, die in einem Steuerbüro tätig ist. Aufgrund ihrer MS-Erkrankungen leidet sie vermehrt unter mangelnder Konzentration, was sich bei ihrem Arbeitspensum bemerkbar macht. Wie kann sie möglichst fehlerfrei ihre Arbeit bewältigen?

     

    Video: MS und Recht - Konzentration

    ms-gateway.de

    In diesem Fall geht es um einen 52-jährigen Elektromeister. Er arbeitet hauptsächlich an Schaltbauschränken. Aufgrund seiner MS leidet er an Spastik in der rechten Hand und im rechten Arm. Was hilft gegen die Spastik und wie funktioniert das bei so einem handwerklichen Beruf?

     

    Video: MS und Recht - Spastik

    ms-gateway.de

    In diesem Fall geht es um eine Außendienstmitarbeiterin mit einer relativ neu diagnostizierten MS, die aufgrund der MS unter einer ausgeprägten Inkontinenz leidet. Sie ist aus beruflichen Gründen viel und lange unterwegs und immer wieder auf der Suche nach einer Toilette. Gibt es hier Hilfsmittel?

     

    Video: MS und Recht - Inkontinenz

    ms-gateway.de

    In diesem Fall geht es um einen 35-jährigen Mitarbeiter im Versandhandel, dem es aufgrund seiner MS immer schwerer fällt, das Pensum an Gehstrecke - vergleichbar mit einem Halbmarathon pro Schicht - zu meistern. Das ist im Unternehmen und im Team auch schon aufgefallen. Was gibt es hier für Möglichkeiten?

     

    Video: MS und Recht - Gehfähigkeit

    ms-gateway.de

    Adressen und Anlaufstellen:

    Allgemeine Informationen zur Erkrankung allgemein
    und vielen speziellen Fragenstellungen:
    Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)
    Telefon: +49 511 968340
    http://www.dmsg.de

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und psychologische Beratung:
    Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR
    Telefon: +49 251 591-3863 und +49 251 591-4282
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de

    Fragen zur Rente und Rehabilitation:
    Deutsche Rentenversicherung
    Telefon: +49 800 10004800
    http://www.integrationsaemter.de

    Hilfreiche Informationen und u.a. Antrag auf Gleichstellung:
    Bundesagentur für Arbeit
    Telefon: +49 800 4555500
    http://www.arbeitsagentur.de


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